Drei häufige Versichertenfragen rund um Corona
Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
- Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen. Allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Hier finden sich auch Antworten auf die folgenden Fragen: Was gilt für Länder, für die eine Reisewarnung besteht? Was gilt, wenn mein Aufenthalt zwangsweise länger dauert?
- Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden nur übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird. Lässt sich ein Patient dagegen ohne Anraten eines Arztes testen, müssen die Kosten selbst getragen werden. - Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen. Lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Bedingungen prüfen wir gerne für Sie, welche Ansprüche Sie aus bestehenden Verträgen haben.
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