Nach langem Gezerre um Finanzierung und Zugangsvoraussetzungen soll die Grundrente zum 1. Januar 2020 starten. Mit ersten Zahlungen ist allerdings erst im Juli zu rechnen, da die technische Umsetzung noch Zeit braucht.
Der Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, Stephan Fasshauer, dämpfte unlängst so manche überzogene Hoffnung. Viele glauben: „Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, der zu allen Renten, also zu Versicherten- ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird.“ Mit einer neuen Rentenart, gar einem „bedingungslosen Grundeinkommen im Alter“ habe das nichts zu tun. Die meisten Rentner werden den Zuschlag laut Fasshauer nicht erhalten. Im Schnitt soll die Erhöhung rund 75 Euro betragen.
Es herrscht allgemein Konsens darüber, dass Geringverdiener, die über Jahrzehnte Rentenbeiträge geleistet haben, einen Zuschlag verdienen. An der prekären Situation vieler Ruheständler und der steigenden Altersarmutskurve dürften die durchschnittlich 75 Euro pro Grundrenten-Empfänger indes wenig ändern. Die gesetzliche Rente wird auch zukünftig bei vielen Menschen kaum zum Leben reichen und einer privaten Ergänzung durch geeignete Vorsorgeprodukte bedürfen.
> weiterlesen
Ob imposantere Bereifung, Chiptuning, Sportgrill oder Doppelauspuff: Die Deutschen verleihen ihrem Auto gern eine Extranote. Mal geht es um mehr Motorleistung, mal um die Optik. Was viele Kfz-Halter nicht wissen: Wer sein Auto tunt, bewegt sich schnell in einer rechtlichen Grauzone. Sowohl die Betriebszulassung als auch der Versicherungsschutz können auf dem Spiel stehen.
Eventuelle Änderungen müssen daher zum einen vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden, bevor der Wagen auf die Straße darf. Ohne die damit erteilte Betriebserlaubnis drohen nicht nur Bußgelder und Stilllegung, sondern auch der Wegfall des Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutzes. Achtung: Auch eine dem anmontierten Teil beiliegende EG-Typengenehmigung bürgt nicht unbedingt für Zulassungsfreiheit.
Zum anderen sollte der Versicherer über Tuning-Veränderungen am Fahrzeug informiert werden. Die Prämie wird dann häufig angepasst, da das Auto nicht mehr dem Typenlisten-Standard entspricht. Gerade bei einer erhöhten Motorleistung steigt naturgemäß das Risiko eines Schadens, worüber Versicherer Bescheid wissen müssen – andernfalls droht auch hier eine Leistungsverweigerung.
> weiterlesen
Im Zuge der pandemiebedingten Wirtschaftskrise hat Gold als Assetklasse einen Aufschwung erlebt. Anleger schätzen die Sicherheit, die mit dem Besitz des Edelmetalls verbunden wird. Doch die kann auch trügerisch sein: Je nach Art des Erwerbs (physisch, goldbasierte Wertpapiere, geschlossene Fonds etc.) können beträchtliche Risiken bis hin zum Totalverlust lauern. Das ist nicht allen Käufern klar.
Zu Anlegerfrust kommt es tendenziell häufiger bei risikoreicheren Goldanlagen, zu denen geschlossene Fonds und Direktinvestitionen gehören. Hier beteiligt sich der Investor am unternehmerischen Risiko und kann sein Kapital dabei im ungünstigen Fall einbüßen. Das Emittenten- und Ausfallrisiko ist auch bei sogenannten ETCs (Exchange Traded Commodities) höher als bei ETFs. Aber auch bei diesen sollten Anleger auf die Kreditwürdigkeit des Emittenten achten. Bei Goldsparplänen bestehen häufig Veräußerbarkeits- und Wechselkursrisiken.
Vorsicht ist prinzipiell bei hohen Renditeversprechen geboten. Gold selbst wirft schließlich keine Zinsen ab, sondern kann lediglich über (keineswegs gewisse) Kurssteigerungen Gewinn bringen. Dazu kommt, dass die Goldförderung und der Goldhandel wiederum unternehmerische Aktivitäten sind, die weit über den bloßen Besitz des Edelmetalls hinausgehen.
Vor allem in Krisenzeiten sollte sich in einem Portfolio auch Gold befinden. Wir raten dabei ausschließlich zu physischen Gold, vorzugsweise in Barren.
> weiterlesen