Einige privat Krankenversicherte konnten und können nach Gerichtsbeschlüssen von ihrem Versicherer gezahlte Beiträge zurückverlangen, weil bei vergangenen Beitragserhöhungen Formfehler unterlaufen sind. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Zusammenschluss der Versicherungsmathematiker, sieht jedoch die Gefahr eines Bumerangeffekts: Da die gestiegenen Gesundheitskosten, mit denen Beitragserhöhungen begründet wurden, tatsächlich entstanden seien, müsse das Versichertenkollektiv am Ende so oder so dafür geradestehen – sodass die Rückerstattungen zukünftig zu deutlich höheren Prämien führen würden.
Hinzu kämen weitere Nachteile: Das Finanzamt müsste informiert werden und würde Nachzahlungen verlangen, da infolge einer Rückerstattung geringere Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Außerdem würde weniger Geld in die Alterungsrückstellungen der Krankenversicherer fließen, mit denen Beitragsanstiege im Alter begrenzt werden sollen. Eine Rückforderung formell ungültiger Beitragsaufschläge wäre daher nach Meinung der DAV am Ende ein Eigentor für die Versicherten.
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Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ausgebrannt“. In den Vorgängerumfragen der letzten Jahre hatte dieser Wert noch bei rund einem Viertel gelegen. Womöglich hat die dauerhafte Arbeit im Homeoffice – mit ständiger Erreichbarkeit und sozialer Isolation – Anteil daran. Dafür spricht ebenfalls, dass die Fehlzeiten wegen psychischer Leiden wie Depressionen, Angst- und anderer Belastungsstörungen sich im Pandemiejahr 2020 gegenüber 2018 verdreifacht und damit einen Rekordwert erreicht haben.
Damit dürfte sich mittelfristig auch der Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle weiter erhöhen, die auf die Psyche zurückgehen. Schon jetzt liegt er bei knapp einem Drittel, womit „Erkrankungen des Nervensystems“ den Hauptgrund für einen vorzeitig erzwungenen Ruhestand stellen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist von der Rentenversicherung nicht viel zu erwarten. Trotz des hohen Risikos haben viele Erwerbstätige noch nicht privat für diesen Worst Case vorgesorgt.
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2.015 Euro – so hoch lag Anfang Juli der Eigenanteil, den Pflegebedürftige in Deutschland im Durchschnitt stemmen müssen. Er setzt damit seinen unseligen Aufwärtstrend fort; noch im Januar lag der Durchschnittsbetrag bei 1.940 Euro. Eine solche finanzielle Belastung stellt viele Familien vor Probleme.
Das Institut der deutschen Wirtschaft hat das Vermögen der Haushalte in Deutschland den Pflegekosten gegenübergestellt und durchgerechnet, wie lange sich jene die vollstationäre Pflege eines Mitglieds leisten könnten. Im Blickpunkt standen vor allem Rentnerhaushalte und solche von Erwerbstätigen im Alter von 45 bis 65 Jahren. Ergebnis: Bei gut jedem dritten würde das Vermögen nicht mal für ein Jahr Pflege reichen. Jeder zweite käme bis zu drei Jahre über die Runden. Im Schnitt dauert eine vollstationäre Pflege hierzulande jedoch viereinhalb Jahre.
Ungeachtet dieses finanziellen Risikos fristen private Pflegeversicherungen bisher ein Nischendasein. Dabei entschärfen sie die Bedrohung für kleines Geld – umso günstiger, je früher der Einstieg in die Absicherung erfolgt.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen. Allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Hier finden sich auch Antworten auf die folgenden Fragen: Was gilt für Länder, für die eine Reisewarnung besteht? Was gilt, wenn mein Aufenthalt zwangsweise länger dauert?
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden nur übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird. Lässt sich ein Patient dagegen ohne Anraten eines Arztes testen, müssen die Kosten selbst getragen werden.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen. Lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
Aufgrund der vielen unterschiedlichen Bedingungen prüfen wir gerne für Sie, welche Ansprüche Sie aus bestehenden Verträgen haben.
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Jedes Jahr, wenn die Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung verschickt werden, häufen sich bei uns die Aufträge nach einer Beitragsoptimierung in der privaten Krankenversicherung. Wie gut, dass privat Versicherte diese Möglichkeit haben, denn schaut man sich die vom Wissenschaftlichen Institut der PKV veröffentlichte Beitragsentwicklung der vergangenen zehn Jahre an, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Der Vergleich zu den Beiträgen der gesetzlichen Kassen im selben Zeitraum macht deutlich, dass dass Niveau der privaten Krankenversicherer stabiler ist und damit die Belastungen für die Versicherten deutlich geringer ausfallen.
Auch im kommenden Jahr bleiben die Beiträge der meisten Privatversicherten stabil, in einigen Tarifen sinken sie sogar. Allerdings kommt es bei knapp der Hälfte der Versicherten zu Erhöhungen. Und aufgrund von gesetzlicher Regelungen und der anhaltenden Niedrigzinsphase können diese deutlicher ausfallen als in früheren Jahren.
In den vergangenen 10 Jahren ergibt sich in der privaten Krankenversicherung ein Anstieg der Beitragseinnahmen um 25,3 Prozent. Dagegen stiegen die Einnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 45,6 Prozent.
Aber was ist der Grund für diese abweichende Entwicklung? Die Beitragseinnahmen der GKV wachsen stetig allein schon durch die Zunahme der beitragspflichtigen Einkommen und dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. So sind die Einkommen seit 2010 um 34,3 Prozent gewachsen und die Bemessungsgrenze für die Beiträge hat ca. 25 Prozent zugelegt.
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Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem.
Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
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