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Nachhaltige Geldanlagen sind Jüngeren wichtig – aber nicht zu sehr

30.01.2020 | Nachhaltige Geldanlagen sind Jüngeren wichtig – aber nicht zu sehr

In der Klimawandel-Diskussion tritt vor allem die jüngere Generation, nicht nur mit den „Fridays for Future“-Demos, für radikale Veränderungen und Nachhaltigkeit ein. Vordergründig zeigt sich das auch in einer aktuellen Umfrage: Nachhaltigkeit in der Geldanlage ist 20 Prozent der 18- bis 35-jährigen Bundesbürger „sehr wichtig“ und 55 Prozent „eher wichtig“. Die Gesamtbevölkerung kommt hier auf 15 bzw. 53 Prozent. Das zeigt, dass auch die älteren Semester durchaus am Puls der Zeit sind und es sich bei nachhaltigen Geldanlagen um einen breiten Trend handelt. Als dessen Treiber wollen die Jüngeren aber offenbar nicht um jeden Preis agieren: 45 Prozent von ihnen würden zugunsten einer überdurchschnittlich hohen Rendite auf Nachhaltigkeit verzichten. Über alle Altersgruppen hinweg liegt dieser Wert nur bei 35 Prozent. Der Stellenwert der Nachhaltigkeit scheint demzufolge bei älteren Bundesbürgern höher zu sein als in jener Generation, die derzeit maßgeblich der Politik Beine macht. Die Welt ist manchmal kompliziert.
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Zweitmarkt für Lebensversicherungen bleibt erhalten

16.01.2020 | Zweitmarkt für Lebensversicherungen bleibt erhalten

Zwar gibt es derzeit kaum sichere Alternativen zu einer gut verzinsten Kapitallebensversicherung. Dennoch kann ein Liquiditätsengpass zum Verkauf zwingen. Am Zweitmarkt erhält man häufig mehr dafür als den Rückkaufswert, den der Versicherer anbietet. Für die Aufkäufer ist das Geschäft im Wesentlichen wegen einer Umsatzsteuerbefreiung profitabel. Diese stand allerdings kürzlich zur Disposition: Das Münchener Finanzgericht erkannte die Berechtigung für die Steuerbefreiung nicht an und gab damit der Einschätzung eines beklagten Finanzamtes recht, das einem Aufkäufer eine „einheitliche steuerpflichtige Leistung“ unterstellt hatte. Der gesamte Zweitmarkt für Lebensversicherungen drohte unterzugehen. Nun aber urteilte der Bundesfinanzhof höchstrichterlich im Sinne der Zweitmarkthändler. Diese erzielen demzufolge steuerfreie Umsätze im Geschäft mit Forderungen nach Paragraf 4 Nummer 8 Buchstabe c Umsatzsteuergesetz. Damit steht verkaufswilligen Lebensversicherungskunden weiterhin eine Alternative zum Rückkauf durch die Versicherung offen.
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Nur jeder Fünfte blickt ohne Sorgen auf den Ruhestand

13.01.2020 | Nur jeder Fünfte blickt ohne Sorgen auf den Ruhestand

Die Zeiten, in denen die gesetzliche Rente den meisten Ruheständlern ein auskömmliches Dasein ermöglichte, gehen zu Ende. Das wissen auch die Bundesbürger: 80 Prozent der 25- bis 60-Jährigen hierzulande fürchten laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar, den angestrebten Lebensstandard im Ruhestand finanziell nicht erreichen zu können. 46 Prozent haben davor sogar große oder sehr große Angst. Dass sie sich beim aktuellen Konsum – von Urlaub bis Auto – einzuschränken bereit sind, um privat fürs Alter vorzusorgen, geben 52 Prozent an. Ein weiteres Drittel hat diesbezüglich zumindest „geringe Bereitschaft“. Unter den Vorsorgeformen sind vor allem Immobilien (81 Prozent) und private Rentenversicherungen (62) beliebt, gefolgt vom Sparen (60). Ebenfalls weit oben liegen eine private Pflegezusatzversicherung (54) und eine Unfallpolice (50). Als Altersvorsorge taugen diese Versicherungen indes nur bedingt, da sie nur im Leistungsfall (Pflegebedürftigkeit bzw. Invalidität durch Unfall) greifen. Einzig eine Rentenversicherung garantiert regelmäßige Zahlungen bis ans Lebensende. Wenn Sie die Gedanken an den Ruhestand regelmäßig in Panik versetzen, dann lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten der privaten Vorsorge prüfen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Beiträge in der privaten Krankenversicherung stiegen deutliche geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung

09.01.2020 | Beiträge in der privaten Krankenversicherung stiegen deutliche geringer als in der gesetzlichen Krankenversicherung

Jedes Jahr, wenn die Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung verschickt werden, häufen sich bei uns die Aufträge nach einer Beitragsoptimierung in der privaten Krankenversicherung. Wie gut, dass privat Versicherte diese Möglichkeit haben, denn schaut man sich die vom Wissenschaftlichen Institut der PKV veröffentlichte Beitragsentwicklung der vergangenen zehn Jahre an, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Der Vergleich zu den Beiträgen der gesetzlichen Kassen im selben Zeitraum macht deutlich, dass dass Niveau der privaten Krankenversicherer stabiler ist und damit die Belastungen für die Versicherten deutlich geringer ausfallen. Auch im kommenden Jahr bleiben die Beiträge der meisten Privatversicherten stabil, in einigen Tarifen sinken sie sogar. Allerdings kommt es bei knapp der Hälfte der Versicherten zu Erhöhungen. Und aufgrund von gesetzlicher Regelungen und der anhaltenden Niedrigzinsphase können diese deutlicher ausfallen als in früheren Jahren. In den vergangenen 10 Jahren ergibt sich in der privaten Krankenversicherung ein Anstieg der Beitragseinnahmen um 25,3 Prozent. Dagegen stiegen die Einnahmen in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 45,6 Prozent. Aber was ist der Grund für diese abweichende Entwicklung? Die Beitragseinnahmen der GKV wachsen stetig allein schon durch die Zunahme der beitragspflichtigen Einkommen und dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. So sind die Einkommen seit 2010 um 34,3 Prozent gewachsen und die Bemessungsgrenze für die Beiträge hat ca. 25 Prozent zugelegt.
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Betriebliche Vorsorge jetzt noch attraktiver

08.01.2020 | Betriebliche Vorsorge jetzt noch attraktiver

Seit dem 01. Januar 2020 greift ein kürzlich beschlossenes Entlastungspaket, das u. a. auch Betriebsrentner betrifft, und die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver macht. Die Koalition beschloss die Einführung eines neuen Freibetrags in Höhe von 159,25 Euro, für den keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten sind. Bisher galt, dass ab Überschreitung der Freigrenze der Krankenkassenbeitrag auf die komplette Rente zu entrichten ist. Zukünftig wird der Freibetrag von der Betriebsrente abgezogen und lediglich der Differenzbetrag ist maßgeblich für die Höhe des Krankenkassenbeitrags.  Nähere Informationen finden Sie hier.
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Steuerzahler springt für Thomas-Cook-Versicherungslücke ein

03.01.2020 | Steuerzahler springt für Thomas-Cook-Versicherungslücke ein

Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden. Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
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Rechtsunsicherheit beim Krankentagegeld im Ausland

03.01.2020 | Rechtsunsicherheit beim Krankentagegeld im Ausland

Der Fußballprofi Holger Badstuber, früher beim FC Bayern, heute beim VfB Stuttgart unter Vertrag, dürfte seinem Krankentagegeld-(KTG)-Versicherer nicht viel Freude bereitet haben. Seine krankheitsbedingte Fehlzeit summierte sich in den vergangenen fünf Jahren auf rund 650 Tage. Für 27 davon wollte die Versicherung indes nicht zahlen, da sich Badstuber in dieser Zeit im Ausland aufgehalten hatte. Wie in zahlreichen anderen KTG-Versicherungsbedingungen findet sich auch in Badstubers eine Klausel, der zufolge bei Auslandsaufenthalt kein Geld gezahlt wird. Von Gerichten wurde diese Regelung regelmäßig für rechtswirksam erklärt – bis vor Kurzem. Das Landgericht München I gab Badstuber, der auf Zahlung von 28.000 Euro geklagt hatte, recht und erklärte die Regelung im Zeitalter dauernder Erreichbarkeit für „überholt“. Heute sei es unproblematisch, eine versicherte Person binnen drei Tagen zu einer ärztlichen Untersuchung einzubestellen. Darauf können sich andere Versicherungsnehmer allerdings nicht berufen: Es handelt sich um ein „Anerkenntnisurteil“, das nur für diesen konkreten Fall gilt. Auch in Zukunft werden sich wohl Gerichte mit der KTG-Auslandsklausel befassen müssen.
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Sabine Tandler Heide-Assekuranz | Telefon: +49 (0) 4185 707189 | Mail: info@sich-gut-versichern.de
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